1. Allgemeines
Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechte und Pflichten zwischen Stowasser Personalberatung GmbH mit Sitz in 1010 Wien, Opernring 7/10, in Folge kurz „Stowasser“ genannt und dem Auftraggeber. Diese AGB gelten auch für zukünftige Aufträge.
2. Personalberatung
Stowasser führt für den Auftraggeber die Personalsuche und –auswahl auf Basis der gemeinsam mit dem Auftraggeber erstellten oder von diesem zur Verfügung gestellten Stellenbeschreibung der zu besetzenden Position sowie des Anforderungsprofils des/der Kandidaten/in (jeweils wie im Angebot formuliert) durch. Stowasser verpflichtet sich, jeden Auftrag sach- und fachgerecht auszuführen.
3. Vertragsbeginn
Das Vertragsverhältnis zwischen Stowasser und dem Auftraggeber tritt mit schriftlicher Annahme der Auftragserteilung durch Stowasser in Kraft.
4. Honorar
Der vertragliche Honoraranspruch entsteht mit Annahme der Auftragserteilung durch Stowasser. Honorare sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Auf Wunsch des Auftraggebers von Stowasser geschaltene Inserate und etwaige sonstige für die Personalsuche und –auswahl notwendigen Spesen (Eignungstests, Reisekosten …) im folgenden „Aufwendungen“, sind im vereinbarten Honorar nicht enthalten und werden 1 : 1 an den Auftraggeber weiterverrechnet. Diese Aufwendungen sind unabhängig von einer erfolgreichen Besetzung der Position innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten 12 % Verzugszinsen p.a. als vereinbart.
5. Vertraulichkeit
Stowasser sowie der Auftraggeber verpflichten sich jeweils zur vertraulichen Behandlung aller im Rahmen des Beratungsauftrages wechselseitig ausgetauschten Daten und Informationen.
6. Schriftlichkeit
Soweit in diesen AGB keine Regelung getroffen worden ist, sind die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften anzuwenden. Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bzw. Teile der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen treten solche, die dem wirtschaftlichen Vertragszweck am nächsten kommen. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
7. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Wien gilt als Erfüllungsort. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vermittlungsvertrag ist Wien. Es gilt österreichisches Recht.
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